Klinik für Nephrologie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Institutsermächtigung des KfH (Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V.
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116a SGB V bzw. § 31 Abs. 1a Ärzte-ZV (Unterversorgung) (AM05)
Kommentar: montags bis freitags 09:00 bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Privatambulanz Priv.-Doz. Dr. med. Schaefers
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: montags bis freitags 09:00 bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Nephrologische Ambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116a SGB V bzw. § 31 Abs. 1a Ärzte-ZV (Unterversorgung) (AM05)
Kommentar: montags bis freitags 09:00 bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Die Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt ist erforderlich.
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen