Zentrale Notaufnahme

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Hochschulambulanz nach §116 SGB V
Ambulanzarzt/-ärztin: Notfallambulanz (24h) (AM08)
Kommentar: In der ambulanten Notfallversorgung werden ambulante Notfälle werktags 7.30-19.00 (Mo, Di, Do) und 7.30 – 15.00 (Mi, Fr) durch die ZNA mit allen Leistungen unter B-13.3 versorgt; ausserhalb der Regeldienstzeit erfolgt die Versorgung durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Angebotene Leistung: