Die Filderklinik gGmbH

Teilnahme an der Notfallversorgung

Notfallversorgungsstufen

Beschreibung Angabe
Erfüllung der Voraussetzungen der Notfallstufe gem. Abs. III - V der Regelungen zu Notfallstrukturen Ja

Allgemeines

Beschreibung Angabe
Notdienstpraxis existiert? Nein
Vertragsärztlicher Notdienst existiert? Nein
Tatbestand der Spezialversorgung
Krankenhäuser, die aufgrund krankenhausplanerischer Festlegung als Spezialversorger ausgewiesen sind, oder Krankenhäuser ohne Sicherstellungszuschlag, die nach Feststellung der Landeskrankenhausplanungsbehörde für die Gewährleistung der Notfallversorgung zwingend erforderlich sind und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an der Notfallversorgung teilnehmen