Pflegepersonalregelung

Wie gut werden die Regelungen zum Pflegepersonal erfüllt? Hier finden Sie Informationen zur Pflegepersonalregelung als Pflegepersonalbemessungsinstrument und zu Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) gemäß Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV).

Bezeichnung Wert
Pflegesensitiver Bereich Intensivmedizin
Station eine neurologische Intensivstation
Schicht Nachtschicht
Monatsbezogener Erfüllungsgrad 75,00 %
Ausnahmetatbestände 9
Die Personaluntergrenzenverordnung regelt Ausnahmetatbestände. Von diesen gesetzlichen Regelungen wurde Gebrauch gemacht. Die Behandlungsqualität wurde jederzeit sichergestellt. Die aufgeführten Daten betreffen ausschließlich die Krankenhausleistungen nach §108 SGB V (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Bezeichnung Wert
Pflegesensitiver Bereich Intensivmedizin
Station eine neurologische Intensivstation
Schicht Tagschicht
Monatsbezogener Erfüllungsgrad 83,00 %
Ausnahmetatbestände 12
Die Personaluntergrenzenverordnung regelt Ausnahmetatbestände. Von diesen gesetzlichen Regelungen wurde Gebrauch gemacht. Die Behandlungsqualität wurde jederzeit sichergestellt. Die aufgeführten Daten betreffen ausschließlich die Krankenhausleistungen nach §108 SGB V (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Bezeichnung Wert
Pflegesensitiver Bereich Intensivmedizin
Station eine neurologische Intensivstation
Schicht Nachtschicht
Schichtbezogener Erfüllungsgrad 73,00 %
Die Personaluntergrenzenverordnung regelt Ausnahmetatbestände. Von diesen gesetzlichen Regelungen wurde Gebrauch gemacht. Die Behandlungsqualität wurde jederzeit sichergestellt. Die aufgeführten Daten betreffen ausschließlich die Krankenhausleistungen nach §108 SGB V (ohne Versorgung § 140aSGB V).
Bezeichnung Wert
Pflegesensitiver Bereich Intensivmedizin
Station eine neurologische Intensivstation
Schicht Tagschicht
Schichtbezogener Erfüllungsgrad 67,00 %
Die Personaluntergrenzenverordnung regelt Ausnahmetatbestände. Von diesen gesetzlichen Regelungen wurde Gebrauch gemacht. Die Behandlungsqualität wurde jederzeit sichergestellt. Die aufgeführten Daten betreffen ausschließlich die Krankenhausleistungen nach §108 SGB V (ohne Versorgung § 140a SGB V).