Anästhesiologische Abteilung

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

AM04
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Alle gängigen anästhesiologischen und regionalanästhesiologischen Verfahren für Patienten ab dem 1. Lebensjahr
Angebotene Leistung:
Chefarztsprechstunde
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: im Rahmen der täglichen allgemeinen anästhesiologischen Sprechstunde / Anästhesien und Regionalanästhesien bei ambulanten Operationen
Angebotene Leistung: