Klinik für Gefäß- und endovaskuläre Chirurgie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Notfallambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Notfallambulanz (24h) (AM08)
Kommentar: Patienten mit akuten Beschwerden werden auch ohne Einweisung in der Notaufnahme des Pius-Hospitals behandelt. Rund um die Uhr sind Mitarbeiterinnen der Pflege und Ärzte der verschiedenen Fachabteilungen im Einsatz, um eine interdisziplinäre und umfassende Betreuung der Patienten zu gewährleisten.
Angebotene Leistung: Notfallmedizin
Vor- und nachstationäre Behandlung
Ambulanzarzt/-ärztin: Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V (AM11)
Kommentar: Vorstationär erfolgt hier die Vorbereitung des stationären Aufenthaltes. Im Anschluss an einen stationären Aufenthalt werden im Rahmen dieser Sprechstunde Befunde besprochen und Wundkontrollen durchgeführt.
Angebotene Leistung:
Gefäßchirurgische Privatsprechstunde (Dr. med. A. Cöster)
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: In der Sprechstunde werden alle ambulant möglichen Leistungen der Gefäß- und endovaskulären Chirurgie für privat versicherte Patientinnen und Patienten angeboten.
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Chirurgie
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Chirurgie
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Chirurgie
Spezialsprechstunde - Chirurgie
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Chirurgie
Gefäßchirurgische Sprechstunde (Dr. med. A. Cöster)
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Auf Überweisung durch den Hausarzt, einen Facharzt für Gefäßmedizin oder einen Gefäßchirurgen werden gesetzlich versicherte Patientinnen in der gefäßchirurgischen Ambulanz beraten und behandelt.
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Chirurgie
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Chirurgie
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Chirurgie
Spezialsprechstunde - Chirurgie
Phlebologische Sprechstunde (B. Rösner)
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Auf Überweisung durch den Hausarzt, einen Facharzt für Gefäßmedizin oder einen Gefäßchirurgen werden gesetzlich versicherte Patientinnen in der Venensprechstunde der gefäßchirurgischen Ambulanz beraten und behandelt.
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Chirurgie