Universitätsklinik für Augenheilkunde

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Notfallambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Notfallambulanz (24h) (AM08)
Kommentar: Augenärztliche Notfälle werden im Pius-Hospital nach Überweisung durch eine niedergelassene Augenarztpraxis behandelt. Bei schwerwiegenden Notfällen, z.B. Verätzungen oder akutem Sehverlust, können sich die Patientinnen und Patienten direkt an die Notaufnahme des Pius-Hospitals wenden.
Angebotene Leistung: Notfallmedizin
Vor- und nachstationäre Behandlung
Ambulanzarzt/-ärztin: Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V (AM11)
Kommentar: Vorstationär erfolgt hier die Vorbereitung des stationären Aufenthaltes. Im Anschluss an einen stationären Aufenthalt werden im Rahmen dieser Sprechstunde Befunde besprochen und Wundkontrollen durchgeführt.
Angebotene Leistung:
Berufsgenossenschaftliche Ambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: D-Arzt-/Berufsgenossenschaftliche Ambulanz (AM09)
Kommentar: Im Falle eines Arbeitsunfalles mit isolierter Augenverletzung wird die medizinische Diagnose festgestellt und der Sachverhalt ermittelt. Es erfolgt die fachärztliche Erstversorgung und die Erstellung des Durchgangsarztberichtes.
Angebotene Leistung: Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Linse
Spezialsprechstunde - Augenheilkunde
Augenärztliche Privatsprechstunde (Prof. Dr. Dr. med. S. Schrader)
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: In der Sprechstunde werden alle ambulant möglichen Leistungen der Augenheilkunde für privat versicherte Patientinnen und Patienten angeboten.
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Augenheilkunde
Diagnostik und Therapie des Glaukoms
Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Aderhaut und der Netzhaut
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Augenheilkunde
Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Linse
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Augenheilkunde
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Augenheilkunde
Laserchirurgie des Auges
Spezialsprechstunde - Augenheilkunde
Augenärztliche Privatsprechstunde (G. Esper)
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: In der Sprechstunde werden alle ambulant möglichen Leistungen der Augenheilkunde für privat versicherte Patientinnen und Patienten angeboten.
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Augenheilkunde
Diagnostik und Therapie des Glaukoms
Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Aderhaut und der Netzhaut
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Augenheilkunde
Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Linse
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Augenheilkunde
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt Augenheilkunde
Laserchirurgie des Auges
Spezialsprechstunde - Augenheilkunde
Makula-Sprechstunde (H. Alkadri)
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Modernste Diagnostik und Therapie von Makulaerkrankungen z.B. feuchte AMD, retinale Venenverschlüsse, diabetisches Makulaödem und kurzsichtigkeitsbedingte Makulaveränderungen (myopische CNV).
Angebotene Leistung: Spezialsprechstunde - Augenheilkunde
Strabologische Sprechstunde (Dr. T. Lischka)
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Strabologische Sprechstunde für Kinder und Erwachsene, Behandlung von Amblyopie, Schielen und Augenbewegungsstörungen. Spezialsprechstunde für Endokrine Orbitopathie, operative Schieltherapie von einfachen bis komplexen Revisions- und Transpositionsoperationen.
Angebotene Leistung: Diagnostik und Therapie des Glaukoms
Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Aderhaut und der Netzhaut
Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Linse
Laserchirurgie des Auges
Spezialsprechstunde - Augenheilkunde
Hochschulambulanz der Universitätsklinik für Augenheilkunde
Ambulanzarzt/-ärztin: Hochschulambulanz nach § 117 SGB V (AM01)
Kommentar: Die Hochschulambulanzen haben den spezifischen Versorgungsauftrag der ambulanten ärztlichen Behandlung von Patientinnen in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang sowie für Patienten, die aufgrund der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung einer besonderen Behandlung bedürfen.
Angebotene Leistung: