Klinik für Neurologie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Sprechstunde Neurologie
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Therapie und Diagnostik neurologischer Erkrankungen bei Überweisung durch einen Facharzt für Neurologie oder Nervenheilkunde.
Angebotene Leistung:
Sprechstunde Prof. Dr. med. Roman Huber
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: Diagnostik und Therapie aller neurologischen Erkrankungen. Für gesetzlich versicherte Patienten können Kosten entstehen
Angebotene Leistung: