Beschwerdemanagement

Strukturiertes Beschwerdemanagement wurde eingeführt: ja

Das in den neunziger Jahren eingeführte strukturierte Lob- und Beschwerdemanagement wurde im Elisabeth Krankenhaus 2004 zentralisiert und wird seitdem durch die Leitung der Patientenverwaltung (Assessorin jur.) koordiniert.

Schriftliches Konzept existiert: ja

Seit 2013 gilt für das Elisabeth Krankenhaus - wie auch für alle anderen Einrichtungen der St. Franziskus-Stiftung Münster - das stiftungsweite Rahmenkonzept zum Beschwerdemanagement.

Umgang mit mündlichen Beschwerden ist geregelt: ja

Eine hausinterne Verfahrensanweisung zum Umgang mit Beschwerden regelt die Zuständigkeiten, Abläufe und Arbeitsanweisungen, die für die Bearbeitung der Beschwerden von Patienten, Angehörigen und Besuchern von Relevanz sind. Diese beinhaltet auch die Regelungen für den Umgang mit mündlichen Beschwerden.

Umgang mit schriftlichen Beschwerden ist geregelt: ja

Eine hausinterne Verfahrensanweisung zum Umgang mit Beschwerden regelt die Zuständigkeiten, Abläufe und Arbeitsanweisungen, die für die Bearbeitung der Beschwerden von Patienten, Angehörigen und Besuchern von Relevanz sind. Diese beinhaltet auch die Regelungen für den Umgang mit schriftlichen Beschwerden.

Zeitziele für die Rückmeldung sind definiert: ja

Eine hausinterne Verfahrensanweisung zum Umgang mit Beschwerden regelt die Zuständigkeiten, Abläufe und Arbeitsanweisungen, die für die Bearbeitung der Beschwerden von Patienten, Angehörigen und Besuchern von Relevanz sind. Diese beinhaltet auch die Fristsetzung bzgl. der Rückmeldung an den/die Beschwerdeführer/in.

Ansprechpersonen

Andrea Schulz

Leitung Beschwerdemanagement

Röntgenstr. 10
45661 Recklinghausen

Tel.: 02361 -601-114
Fax: 02361-601-414
Mail: ed.enilnoke@zluhcs.aerdna

Fürsprechpersonen

Mechthild Funk

Patientenfürsprecherin

Röntgenstr. 10
45661 Recklinghausen

Tel.: 02361 -601-114
Fax: 02361-601-414
Mail: ed.enilnoke@ofni

Anonyme Eingabemöglichkeiten existieren: ja

Im Rahmen der Kontinuierlichen Patientenbefragung erhält jeder Patient einen stiftungsweit einheitlichen Fragebogen. Per Ankreuzverfahren kann er eine Bewertung (meistens analog zum Schulnotensystem) von 8 Themenkomplexen vornehmen, zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Freitextangabe. Die Angabe des Alters, Geschlechts sowie des Namens des Rückmeldenden ist freiwillig, die Bewertung kann auch anonym erfolgen.

Patient/innen-Befragungen wurden durchgeführt: ja

Im Rahmen der Kontinuierlichen Patientenbefragung erhält jeder Patient einen stiftungsweit einheitlichen Fragebogen. Per Ankreuzverfahren kann er eine Bewertung (meistens analog zum Schulnotensystem) von 8 Themenkomplexen vornehmen, zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Freitextangabe. Die Angabe des Alters, Geschlechts sowie des Namens des Rückmeldenden ist freiwillig, die Bewertung kann auch anonym erfolgen.

Einweiserbefragungen wurden durchgeführt: nein

Die Handlungsempfehlungen aus den bisherigen Einweiserbefragungen wurden abschließend bearbeitet.